Die BVV ist für alle städtischen Aufgaben zuständig, die nicht für die gesamte Stadt von Bedeutung sind. Dazu gehören: 

  • Bebauungs- und Landschaftspläne: Grünflächen, Straßenverkehr, Wohnungsbau; 
  • die Übertragung von Aufgaben an private Träger z. B. bei Jugendeinrichtungen; 
  • der Kauf oder Verkauf von Grundstücken des Bezirks; 
  • die bezirkliche Wirtschaftsförderung; das heißt Standortmarketing und Ansprechpartner für Unternehmen im Bezirk 
  • wohnortnahe Kultur- und Bildungsangebote, wie Theater, Musikschulen oder Stadtteilbibliotheken; 
  • die Organisation der Bürger- und Ordnungsämter sowie Jugend- und Sozialämter.

Die BVV entscheidet zum Beispiel über Jugendzentren, Sport- und Spielplätze, Schwimmbäder, Radwege, oder auch über das Grillen im Naherholungsgebiet. 

Praktisches Beispiel der Zuständigkeitsteilung in Deutschland: der Wohnungsbau 

Wohnungen sind knapp und da immer mehr Menschen in Berlin leben möchten, müssen mehr Wohnungen gebaut werden – das ist unstrittig. Aber wo gebaut wird, wie viele Wohnungen und ob mehr Miet-, Eigentums- oder Sozialwohnungen gebaut werden sollen, das ist umstritten. Die Bezirke beschließen selbst ihre Bebauungspläne, also auch wo, wie viele und welche Wohnungen gebaut werden. Der Senat prüft ab einer bestimmten Größe diese Bauvorhaben. Bei sehr großen Bauvorhaben, die für die gesamte Stadt von Bedeutung sind, kann der Senat das Vorhaben übernehmen. 

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