• Die BVV berät und diskutiert alle Fragen, die den Bezirk betreffen. Möchte die BVV ein bestimmtes Anliegen umsetzen, beschließt sie einen Antrag für den Bezirk. Der Antrag wird danach von der Verwaltung umgesetzt. 
  • Die BVV entscheidet über den Haushaltsplan des Bezirks, also wofür Geld im Bezirk ausgegeben wird.
  • Nach der Wahl wählt die BVV die Mitglieder des Bezirksamts, also die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister sowie vier Stadträtinnen bzw. Stadträte. Sie werden mit einfacher Mehrheit gewählt und leiten das Bezirksamt. 

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wird in der Regel auf Vorschlag der stärksten Partei gewählt. Damit die Mehrheit der Bezirksverordneten der Wahl zustimmt, müssen sich in der BVV meistens mehrere Fraktionen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten einigen.  

Die Stadträtinnen und Stadträte werden dann nach „Parteienproporz“ gewählt. Das heißt, jede Fraktion darf je nach Größe einen oder mehrere Stadträte bzw. Stadträtinnen vorschlagen. Im Unterschied zum Senat sind also viele unterschiedliche Parteien in den Bezirksämtern vertreten.  

  • Die BVV kontrolliert das Bezirksamt, also die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister sowie die Stadträte und Stadträtinnen. Das heißt, die BVV prüft, ob die Mitglieder des Bezirksamts ihre Aufgaben für den Bezirk gut erledigen und nach den Beschlüssen der BVV handeln. 
  • Durch Anträge und Empfehlungen beeinflusst die BVV die Arbeit des Bezirksamtes. 
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