Du hast das Recht, die BVV in deinem Bezirk zu wählen, wenn du:  

  • die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hast, 
  • am Wahltag (20. September 2026) mindestens 16 Jahre alt bist, 
  • seit mindestens drei Monaten, also bei dieser Wahl spätestens seit dem 20. Juni 2026, in Berlin angemeldet bist.

Alle, die wählen dürfen und mindestens 18 Jahre alt sind, können für die BVV in ihrem Bezirk auch kandidieren.  

bulbSeit 1992 haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger das Recht, in dem EU-Mitgliedsstaat, in
dem sie wohnen, gleichberechtigt an den lokalen und europäischen Wahlen teilzunehmen.