Du hast das Recht, die BVV in deinem Bezirk zu wählen, wenn du:
- die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hast,
- am Wahltag (12. Februar 2023) mindestens 16 Jahre alt bist,
- seit mindestens drei Monaten, also bei dieser Wahl spätestens seit dem 12. November 2022, in Berlin angemeldet bist.
Alle, die wählen dürfen und mindestens 18 Jahre alt sind, können für die BVV in ihrem Bezirk auch kandidieren.
Seit 1992 haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger das Recht, in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen, gleichberechtigt an den lokalen und europäischen Wahlen teilzunehmen. |
Der Superwahl-Sonntag am 26. September 2021
Der 26. September 2021 ist in Berlin ein Superwahl-Sonntag. An diesem Tag werden der Deutsche Bundestag, das Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gewählt. Zudem wird es den Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” geben.
Als EU-Bürgerin bzw. als EU-Bürger hast du das Recht, in deinem Bezirk die BVV zu wählen. Auf dieser Website findest du alle Informationen, die du für deine Wahl kennen solltest.
Nur deutsche Staatsangehörige können sich an den anderen Wahlen (zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus sowie zum Volksentscheid) beteiligen. Hast du schon einmal über eine Einbürgerung nachgedacht? Mit der deutschen Staatsbürgerschaft hast du das Recht, an allen Wahlen in Deutschland teilzunehmen. Weitere Informationen findest du hier.