Glossar
Abgeordnetenhaus
Das Abgeordnetenhaus ist das Parlament des Landes Berlin. Berlin ist gleichzeitig eine Stadt und ein Bundesland. An den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit teilnehmen.
Berliner Senat
Der Berliner Senat ist die Regierung des Landes Berlin. Der Senat setzt Gesetze um und leitet die Verwaltung der Stadt.
Bezirk
Ein Bezirk ist ein größerer Verwaltungsbereich innerhalb Berlins, zum Beispiel Mitte oder Neukölln. Berlin hat 12 Bezirke.
Bezirksamt
Das Bezirksamt leitet die Verwaltung eines Bezirks. An der Spitze steht die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister.
Bezirksverordnete
Bezirksverordnete sind die gewählten Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung (BVV). Sie entscheiden über wichtige Themen im Bezirk, zum Beispiel Schule, Kultur, Grünflächen oder Verkehr vor Ort.
Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Die Bezirksverordnetenversammlung, kurz BVV, ist das politische Vertretungsorgan eines Bezirks. Dort beraten und entscheiden die gewählten Bezirksverordneten über Angelegenheiten des Bezirks.
Briefwahl
Briefwahl bedeutet, dass man nicht im Wahllokal wählt, sondern die Wahlunterlagen per Post erhält und seine Stimme per Post abschickt.
BVV-Wahl
Bei der BVV-Wahl wird die Vertretung des eigenen Bezirks gewählt. An dieser Wahl dürfen EU-Bürger*innen, die in Berlin wohnhaft sind und älter als 16 Jahre alt sind, teilnehmen.
Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht bedeutet, dass eine Person bei einer Wahl kandidieren und gewählt werden darf. Eine solche Person ist wählbar.
Stimmzettel
Der Stimmzettel ist ein Blatt Papier, auf dem alle Parteien oder Kandidat*innen einer Wahl stehen. Dort macht man sein Kreuz, um zu wählen.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Brief mit wichtigen Informationen zur Wahl. Darin steht zum Beispiel, wann und wo man wählen kann.
Wahlberechtigt
Wahlberechtigt ist, wer an einer Wahl teilnehmen darf. Bei den BVV-Wahlen dürfen auch EU-Bürger*innen wählen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Deutsche Staatsangehörige dürfen außerdem an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen.
Wahllokal
Das Wahllokal ist der Ort, an dem man am Wahltag seine Stimme abgibt.
Wahlperiode
Die Wahlperiode ist die Zeit zwischen zwei Wahlen. In dieser Zeit arbeiten die gewählten Vertreter*innen in ihrem Amt.
Wahlschein
Ein Wahlschein ist ein offizielles Dokument. Man braucht ihn zum Beispiel für die Briefwahl oder wenn man in einem anderen Wahllokal wählen möchte. Er bestätigt, dass man wahlberechtigt ist.
Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis stehen die Personen, die wählen dürfen. Nur wer eingetragen ist, kann an der Wahl teilnehmen.
Wohnsitz
Der Wohnsitz ist der Ort, an dem man offiziell gemeldet ist. Für die BVV-Wahl ist wichtig, in welchem Berliner Bezirk man wohnt.