Es werden 55 Bezirksverordnete gewählt. Sie sind meistens Mitglieder von Parteien und Wählergemeinschaften. Bei der BVV-Wahl können keine einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten antreten. Die Parteien und Wählergemeinschaften müssen vorher Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Daher kannst du deine Stimme nur einer Partei oder einer Wählergemeinschaft geben.
Je nachdem, wie viele Stimmen eine Partei oder Wählergemeinschaft erhält, bekommt sie Sitze in der BVV. Welche Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei einen Sitz in der BVV erhalten, hängt von der Reihenfolge auf der Kandidatenliste ab.
Parteien und Wählergemeinschaften müssen mindestens 3% der abgegebenen Stimmen im Bezirk erhalten, um in die BVV einzuziehen.
Eine Wählergemeinschaft vertritt bestimmte, meist lokalpolitische Anliegen bei Wahlen, ohne eine Partei zu sein. Oft entstehen Wählergemeinschaften aus Bürgerinitiativen. |