Wer wird in die BVV gewählt?
Es werden 55 Bezirksverordnete gewählt. Zur Wahl treten Parteien und Wählergemeinschaften an. Diese stellen Listen mit Kandidat*innen auf.
Bei der BVV-Wahl wählst du keine einzelnen Personen, sondern eine Liste. Das bedeutet: Du gibst eine Stimme einer Partei oder Wählergemeinschaft.
Je nachdem, wie viele Stimmen eine Partei oder Wählergemeinschaft erhält, bekommt sie Sitze in der BVV. Welche Personen einen Sitz in der BVV erhalten, hängt von der Reihenfolge auf der Kandidatenliste ab.
Parteien und Wählergemeinschaften müssen mindestens 3 % der abgegebenen Stimmen im Bezirk erhalten, um Sitze in der BVV zu bekommen.
