Wer darf die BVV wählen?

Du hast das Recht, die BVV in deinem Bezirk zu wählen, wenn du:

  • die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union hast,
  • am Wahltag (20. September 2026) mindestens 16 Jahre alt bist,
  • seit mindestens drei Monaten, also bei dieser Wahl spätestens seit dem 20. Juni 2026, in Berlin angemeldet bist.

Wenn du wählen darfst, kannst du auch für die BVV in deinem Bezirk kandidieren. Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt und nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sein.

bulb Seit 1992 haben die EU-Bürgerinnen und -Bürger das Recht, in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie wohnen, gleichberechtigt an den lokalen und europäischen Wahlen teilzunehmen.

Hast du auch einen deutschen Pass? Dann darfst du neben der BVV-Wahl auch an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus teilnehmen.